Gender and Development

Frauen, Frieden und Sicherheit

Mehr Be­tei­li­gung und Sicher­heit für Frauen, Mäd­chen und Ge­sell­schaf­ten

Bewaffnete Konflikte, Krisen Flucht und Vertreibung haben geschlechtsspezifische Auswirkungen und betreffen alle Geschlechter auf unterschiedliche Art. Beispielsweise ist sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt besonders gegen Frauen und Mädchen gerichtet, aber auch LSBTIQ*-Personen sowie Männer und Jungen sind betroffen.

Frauen als po­ten­ti­el­le Chan­ge Agents für nach­hal­ti­gen Frie­den:

Be­tei­li­gung von Frauen an Frie­dens­pro­zes­sen

  • mit Beteiligung von Frauen
  • ohne Beteiligung von Frauen

Sind Frauen aktiv an Friedensverhandlungen beteiligt, steigen die Chancen um 20 %, dass ein Friedensabkommen mindestens zwei Jahre hält. Zudem ist es wahrscheinlicher, dass getroffene Vereinbarungen umgesetzt werden. x

Gewalt, die gegen Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgeübt wird, basiert auf ungleichen Machtverhältnissen zwischen den Geschlechtern, sozialen Normen und Geschlechter-Stereotypen.

  • Die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen als Change Agents wirkt sich hingegen positiv auf die Schaffung von nachhaltigem Frieden aus.

  • Außerdem erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass getroffene Vereinbarungen längerfristig und nachhaltig umgesetzt werden.

For­de­run­gen der glo­ba­len Agen­da

Die globale Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ wurde mit der Verabschiedung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 im Jahr 2000 ins Leben gerufen und umfasst mittlerweile neun weitere Folgeresolutionen.x

Sie fordert neben dem Schutz vor geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt in Situationen von (Post-)Konflikt, Flucht, Vertreibung und Fragilität eine genderresponsive und -transformative Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedenskonsolidierung.
Friedensprozesse sollen demnach inklusiv ausgestaltet werden und Frauen und Mädchen gleichberechtigt beteiligen.

„Frauen“ sind dabei keine homogene, einheitliche Gruppe. Ihre Rollen, Lebensrealitäten und Interessen unterscheiden sich stark voneinander. Als politische Akteurinnen sind sie in vielfältiger Weise an bewaffneten Konflikten beteiligt. Auch das Konzept der Intersektionalität – Mehrfachdiskriminierungen z. B. aufgrund der sexuellen Orientierung oder Zugehörigkeit zu ethnischen oder religiösen Minderheiten – unterstützt einer der komplexen Realität angemesseneren Betrachtungsweise.

Ge­schlechts­spe­zi­fi­sche Re­ge­lun­gen in Ab­kom­men

Gleich­stel­lung der Ge­schlech­ter in Ab­kom­men

Im Jahr 2018 enthielten von 52 Abkommen nur 7,7 Prozent geschlechtsspezifische Regelungen, 2015 waren es noch 39 Prozent. Die Zahlen zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der Abkommen die Gleichstellung der Geschlechter oder die Rechte von Frauen nicht explizit berücksichtigt. x

Fußnoten

  1. Quelle: UN Women (2015) A Global Study on the Implementation of United Nations Security Council Resolution 1325 (öffnet neues Fenster)
  2. Quelle: Resolution 1325
  3. Quelle: UN Security Council (2019): Report of the Secretary-General on women peace and security (S/2019/800), Para. 15.