Se­­xu­a­­li­­sier­­te Gewalt

Sexualisierte Gewalt ist häufig Teil der Realität von Krisen und bewaffneten Konflikten sowie Situationen von Flucht und Vertreibung. Das internationale Strafrecht versteht unter sexualisierter Gewalt: Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Zwangsprostitution, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation und andere Formen sexueller Gewalt vergleichbarer Schwere. Sie alle gelten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Ei­ne Be­dro­hung für den Welt­frie­den und die in­ter­na­tio­na­le Sicher­heit:

Se­xua­li­sier­te Gewalt: Fi­gu­ren

Mindestens 1 von 5 geflüchteten Frauen in komplexen humanitären Situationen hat sexualisierte Gewalt erfahren. x

 

Die Folgen sexualisierter Gewalt

  • Für Überlebende hat das Erfahren sexualisierter Gewalt oft psychische, mentale und körperliche Folgen.
  • Zusätzlich werden viele Überlebende von ihrem sozialem und gesellschaftlichen Umfeld ausgegrenzt, diskriminiert und stigmatisiert.
  • Das Erfahren von sexualisierter Gewalt kann auch -  beispielsweise generationsübergreifend – traumatisierende Effekte auf das Umfeld der Betroffenen nach sich ziehen.
  • Sexualisierte Gewalt kann gesellschaftliche Bindungen zerstören und verhindert die aktive Teilhabe an sozialen, wirtschaftlichen und politischen Prozessen.

Im Jahr 2008 hielt der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen daher fest, dass sexualisierte Gewalt nicht nur „kriegerische Konflikte verschärft“, sondern auch nach Kriegsende den „Friedensprozess erschwert“ und deswegen eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit darstellt.

Maß­nah­men für Schutz und Prä­ven­ti­on

Überlebende sexualisierter Gewalt brauchen Schutz und Unterstützung.
Spezifische Maßnahmen zum Schutz vor und zur Prävention von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt sind daher unabdingbar für dessen weltweite Überwindung. Dies gilt im Besonderen auf der Flucht, in Aufnahmeunterkünften oder im Rahmen eines (bewaffneten) Konflikts.

Die Herausforderungen und Bedarfe der Überlebenden müssen im Zentrum stehen und unter anderem entsprechende medizinische Behandlung, psychosoziale Unterstützung und rechtliche Beratung umfassen. So fordert die VNSR-Resolution 2467 (2019) einen „survivor-centred approach“, welcher die spezifischen Bedürfnisse Überlebender stärker berücksichtigt, unter anderem Mütter mit aus Vergewaltigung geborenen Kindern und Jungs und Männer.

Info: Straflosigkeit ist bei sexualisierter Gewalt, auch im Konfliktkontext, weit verbreitet. Die Strafverfolgung der Täter:innen ist sowohl für die Überlebenden als auch für die gesellschaftliche Vergangenheitsaufarbeitung wichtig und dient nicht zuletzt der Gerechtigkeit.

Chan­ce - Ab­bau der un­glei­chen Macht­ver­hält­nis­se

Sexualisierte und geschlechterspezifische Gewalt basiert auf diskriminierenden Geschlechterstereotypen und ihren vielfältigen, komplexen und miteinander verwobenen Auswirkungen. Zu diesen zählen unter anderem:

  • gewaltfördernde Männlichkeitsbilder
  • auf Sexualität bzw. Ehefrau- und Mutterrolle reduzierte Weiblichkeitsvorstellungen
  • wirtschaftliche Abhängigkeiten von Frauen
  • traditionelle Rollenbilder
  • gesellschaftliche Akzeptanz von geschlechtsspezifischer Gewalt
  • keine oder wenige Möglichkeiten der juristischen Verfolgung dieser Taten sowie diskriminierende Vorurteile gegenüber Menschen mit diverser sexueller Orientierung und nicht-binären Geschlechteridentitäten.

Um langfristig geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt zu verhindern, müssen sich politische Maßnahmen auf den Abbau des ungleichen Machtverhältnisses sowie auf das damit verbundene Rollenverständnis fokussieren.  

Info: In manchen bewaffneten Konflikten wird sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt systematisch als Kriegsmittel eingesetzt.

  • Diese Form soll gezielt Macht demonstrieren, demoralisieren, traumatisieren und entwürdigen.
  • Deswegen wird systematische sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt vom Internationalem Strafrecht als Kriegsverbrechen bezeichnet und geahndet.
  • Weiterhin kann konfliktbedingte sexualisierte Gewalt auch als Folge einer dysfunktionalen militärischen Organisation auftreten, die sich beispielsweise durch mangelnde Führung, fehlende Verhaltensregeln, Zwangsrekrutierung oder durch eine destruktive Gruppendynamik auszeichnet.

Fußnoten

  1. Quelle: UN Security Council (2019). Report of the Secretary-General on women peace and security (S/2019/800), Para. 42.