Ge­set­zes­la­ge und Zu­gang zu Recht

Ein verlässlicher Zugang zur Justiz und zur Durchsetzung ihrer Rechte, bedeutet für Frauen und Mädchen die Möglichkeit zu ihrer selbstbestimmten Entwicklung und zu einem freien und gleichberechtigten Leben.

Tief verwurzelte diskriminierende, geschlechtsspezifische Einstellungen sowie Normen und Praktiken – im Justizwesen wie in der Gesellschaft im Allgemeinen – verhindern aber, dass Frauen vollwertigen Zugang zur Justiz haben und sich auf eine geschlechterunabhängige Rechenschaft des Justizsystems verlassen können. Strafverfolgung, Anerkennung und Entschädigungen sind dabei entscheidende Faktoren.

In vielen Ländern existieren neben dem formaljuristischen Rechtssystem parallele Strukturen, zum Beispiel Gewohnheitsrecht und religiöses Recht, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Alltagsrealität von Recht und Rechtsprechung haben. Häufig werden Frauen in diesen Systemen verstärkt diskriminiert. Zum Beispiel in den Bereichen Ehe, Erbschaft oder Sorgerecht.

Info: Frauen erleben hier eine Einschränkung in ihren Rechten auf ein gewaltfreies Leben, auf sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie auf menschenwürdige Arbeit und Landnutzung.