Men­schen­han­del

Der Begriff Menschenhandel beschreibt Formen der Ausbeutung von Menschen, bei denen Personen unter anderem durch Täuschung, Drohung, Gewaltanwendung oder Entführung an einen Ort verbracht und dort ausgebeutet werden.

Zu einer solchen Ausbeutung zählen unter anderem sexuelle Ausbeutung, Prostitution, Zwangsarbeit, Sklaverei, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen. Am häufigsten sind sexuelle Ausbeutung und die Ausbeutung der Arbeitskraft.
Menschenhandel stellt in jedem Fall eine schwere Menschenrechtsverletzung dar.

Men­schen­han­del be­trifft über­wie­gend Frauen und Mäd­chen

Die Mehrheit der weltweit registrierten Opfer von Menschenhandel war damit weiblich, mit steigendem Anteil an minderjährigen Mädchen. Fast dreiviertel der registrierten Opfer von Menschenhandel für sexuelle Ausbeutung und 35 Prozent im Bereich Zwangsarbeit waren weiblich. Die Opferprofile weisen allerdings bezüglich Gender und Alter erhebliche regionale Unterschiede auf. Die Täter sind hauptsächlich männlich, jedoch wird vermehrt von weiblichen Täterinnen berichtet.

Besonders gefährdet sind Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen. Da die meisten Menschen innerhalb ihres Landes fliehen, findet Menschenhandel am häufigsten innerhalb eines Landes, in Nachbar- oder Transitländern statt. Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel müssen auf geschlechtsspezifische Ausprägungen und Bedarfe eingehen.
Sie müssen durch einen gendertransformativen Ansatz die Ursachen geschlechtsspezifischer Diskrimi­nierung angehen und dazu beitragen, ungleiche Machtstrukturen zwischen den Geschlechtern zu überwinden, die für Frauen und Mädchen das Risiko von Menschenhandel erhöhen.
Es gilt, den gesellschaftlichen Status von Mädchen und Frauen zu verbessern, um ihre individuellen Grundrechte zu sichern.

Bei der Unterstützung von Menschenhandel Betroffener müssen geschlechtsspezifische Bedarfe und mögliche traumatische Erfahrungen berücksichtigt und zugleich die Überlebenden in ihren Handlungsmöglichkeiten und Perspektiven gestärkt werden. Weiterhin ist es wichtig, die Täter:innen zur Rechenschaft zu ziehen.

Von allen registrierten von Menschenhandel betroffenen Personen waren:

  • 49%Frauen

  • 23%Mäd­chen

  • 21%Män­ner

  • 7%Jun­gen

Voll­stän­di­ge, rechts­ver­bind­li­che De­fi­ni­ti­on von Men­schen­han­del

„Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung.“ x

Fußnoten

  1. Quelle: UN (2005) Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, „Palermo Protokoll“